BITTE BEACHTEN: DIES IST KEINE TISCH-RESERVIERUNG !!!
(dafür bitte einfach anrufen)
Im Zuge der Corona Bestimmungen und gewissen Auflagen ist bei einem Verzehr vor Ort zur Nachvollziehbarkeit und zur möglichen Nachverfolgung eine Identifizierung der Gäste am jeweiligen Tag vorgesehen/nachzuweisen.
Dies geht aus der Corona Verordnung Baden-Württemberg wie folgt hervor:
Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern:
Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Aus diesem Grund:
Bitte nutzen Sie diese Anmeldung als Nachweis, dass Sie bei uns heute im LBK Gast waren.
Vielen Dank für Ihr Verständis.
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